Im Kanton Zug beträgt die gesamte ordentliche Gewinnsteuer für Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkteBundessteuer zusammen rund 12%.
Gemäss dem Zuger Steuergesetz können die kantonalen und kommunalen Steuern auf Einkünften aus Patenten und vergleichbaren Rechten, die auf qualifizierten F&E-Aufwendungen beruhen, können in die Gewinnsteuer Bemessungsgrundlage mit einer Reduktion von 90% angerechnet werden.
Um in den Genuss der Patentbox zu kommen, müssen die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
1. Es muss ein Patent oder vergleichbares Recht vorliegen
2. Das Patent/vergleichbare Recht muss Gewinne abwerfen
3. Ausreichende Substanz (Nexus-Quotient) muss vorhanden sein, d.h. die F&E-Ausgaben müssen vom Steuerpflichtigen selbst, von Konzerngesellschaften in der Schweiz oder von Dritten im In- und Ausland getätigt worden sein.
Die Schweiz hat mit den meisten Industriestaaten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Diese DBA regeln insbesondere die folgenden Steuerfragen:
- Steuerbefreiung von Gewinnen aus Betriebsstätten im Partnerstaat
- Rückforderung von Quellensteuern auf Dividenden
- Besteuerung von Lizenzgebühren.
Der Kanton Zug ist einer der beliebtesten Wohn- und Wirtschaftsstandorte. Formalitäten und Bürokratie sind auf ein Minimum reduziert: Die Zuger Behörden haben einen ausgezeichneten Ruf, wenn es darum geht, Angelegenheiten schnell und effizient zu erledigen. Der wirtschaftliche Erfolg von Zug basiert auf einer langfristigen Entwicklungsstrategie. Der Kanton Zug bietet das beste Gesamtpaket. Die hervorragenden Standortbedingungen gelten für alle. Deren Kernelemente sind ein einzigartiger Mix aus kleinen und grossen, lokalen und internationalen Firmen; ein dichtes Netz von Dienstleistern, Zulieferern und privaten Institutionen; Investitionen in Bildung, Sport und Kultur; attraktive Steuern für juristische und natürliche Personen; das Vorhandensein einer leistungsfähigen Infrastruktur und eines faszinierenden Lebensraumes.