Dies hängt von der gewählten Rechtsform, dem Gründungskanton und anderen Faktoren ab. Für eine gewöhnliche Aktiengesellschaft mit einer oder zwei natürlichen Personen als Gründer sollten Sie im Kanton Zug CHF 2'000 budgetieren (plus Eintragungsgebühr Handelsregister, CHF 800)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 aufweisen und voll einbezahlt sein; die Aktiengesellschaft (AG) muss ein Stammkapital von mindestens CHF 100'000 aufweisen, das einbezahlte Aktienkapital mussmindestens 50'000 CHF betragen
Nein, die Gründer können sich mit Vollmachten vertreten lassen
Die Gesellschaft muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz und Einzelzeichnungsrecht vertreten sein. Diese Anforderung kann durch ein Mitglied des Verwaltungsrats oderdurch einen externen professionellen Verwalter, den wir zur Verfügung stellen.